Direkt zum Inhalt

Unabhängiges Informationsangebot. Nicht die Schwesternschaft vom DRK Sachsen e.V., kein Teil des Deutschen Roten Kreuzes oder des Verbands der Schwesternschaften vom DRK. Wer hier schreibt

Pflegewege Sachsen Pflegeberuf, Ausbildung und Pflegetradition in Sachsen – unabhängig erklärt

Pflegeausbildung in Sachsen: Pflegefachfrau und Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz

  • Rubrik: Beruf & Ausbildung
  • 27 Quellen, im Text verlinkt

Auf einen Blick

Die Pflegeausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre und in Teilzeit höchstens fünf Jahre. Sie ist für Auszubildende kostenlos und wird vergütet. Am Ende stehen eine staatliche Prüfung und der Abschluss „Pflegefachfrau“, „Pflegefachmann“ oder „Pflegefachperson“. Die Regeln stehen im Pflegeberufegesetz (PflBG) und gelten seit dem 1. Januar 2020. Ausgenommen von den Vertragsregeln sind nach § 25 PflBG Diakonissen, Diakonieschwestern und Mitglieder geistlicher Gemeinschaften (Stand: Oktober 2026; Quelle: pflegeausbildung.net/pflegefachausbildung/voraussetzungen-und-ablauf/, pflegeausbildung.net/pflegefachausbildung/verguetung/, bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz, gesetze-im-internet.de/pflbg/__25.html).

Wie lange dauert die Pflegeausbildung?

Die Pflegeausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. In Teilzeit dauert sie höchstens fünf Jahre. So regelt es § 6 Absatz 1 PflBG. Die Ausbildung besteht aus Unterricht an einer Pflegeschule und aus praktischer Ausbildung. Der praktische Teil ist größer (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflbg/__6.html).

Die Pflegeausbildung umfasst mindestens 2.100 Stunden Unterricht und 2.500 Stunden Praxis. Das steht in § 1 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV). Ab der zweiten Ausbildungshälfte sollen 80 bis 120 Stunden im Nachtdienst stattfinden. Dabei beaufsichtigt Sie eine Pflegefachkraft (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflaprv/__1.html).

Die Pflegeausbildung kann auf Antrag kürzer sein. Nach § 12 PflBG kann eine andere abgeschlossene Ausbildung bis zu zwei Drittel der Dauer ersetzen. Das gilt im Umfang ihrer Gleichwertigkeit. Eine Pflegehelfer- oder Pflegeassistenzausbildung nach den bundesweiten Eckpunkten verkürzt auf Antrag um ein Drittel (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflbg/__12.html).

Über Anträge nach dem Pflegeberufegesetz entscheidet in Sachsen grundsätzlich die Landesdirektion Sachsen. Die Berufserlaubnis und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse liegen beim Kommunalen Sozialverband Sachsen. Das regelt § 1 der Sächsischen Gesundheitsfachberufe-Verordnung (Stand: Oktober 2026; Quelle: revosax.sachsen.de/vorschrift/19618).

Welche Voraussetzungen braucht man für die Pflegeausbildung?

Für die Pflegeausbildung brauchen Sie meist einen mittleren Schulabschluss. Nach § 11 PflBG reicht auch eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung. Mit Hauptschulabschluss geht es mit einer zusätzlichen Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren. Alternativ reicht eine mindestens einjährige Pflegehelfer- oder Pflegeassistenzausbildung, die die bundesweiten Eckpunkte erfüllt. Außerdem verlangt § 2 PflBG Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und Deutschkenntnisse (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflbg/__11.html, gesetze-im-internet.de/pflbg/__2.html).

Viele Ausbildungsbetriebe in der Pflege verlangen ein Gesundheitszeugnis und ein Führungszeugnis. Das berichtet das Informationsportal des Bundes zur Pflegeausbildung. Beide Nachweise werden in der Regel vor Ausbildungsbeginn verlangt (Stand: Oktober 2026; Quelle: pflegeausbildung.net/pflegefachausbildung/voraussetzungen-und-ablauf/).

Bekommt man in der Pflegeausbildung Geld?

Ja, Auszubildende in der Pflege bekommen eine Ausbildungsvergütung. Nach § 19 PflBG zahlt der Träger der praktischen Ausbildung eine angemessene Vergütung für die ganze Ausbildung. Eine Vereinbarung über Schulgeld ist nach § 24 PflBG nichtig. Diese Regeln gelten nach § 25 PflBG nicht für Diakonissen, Diakonieschwestern und Mitglieder geistlicher Gemeinschaften (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflbg/__19.html, gesetze-im-internet.de/pflbg/__24.html, gesetze-im-internet.de/pflbg/__25.html).

Die Ausbildungsvergütung in der Pflege liegt im Bundesschnitt bei 1.400 bis 1.600 Euro im Monat. Das nennt das Bundesfamilienministerium für das erste bis dritte Ausbildungsjahr. Die genaue Höhe hängt vom Träger ab. Werte nur für Sachsen nennt die Quelle nicht. Die Höhe muss nach § 16 Absatz 2 PflBG im Ausbildungsvertrag stehen (Stand: Oktober 2026; Quelle: pflegeausbildung.net/pflegefachausbildung/verguetung/, gesetze-im-internet.de/pflbg/__16.html).

Pflege-Auszubildende können zusätzlich Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG bekommen. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen. Die Ausbildungsvergütung wird dabei angerechnet (Stand: Oktober 2026; Quelle: pflegeausbildung.net/pflegefachausbildung/verguetung/).

Mit wem schließt man den Ausbildungsvertrag?

Den Ausbildungsvertrag in der Pflege schließen Sie mit dem Träger der praktischen Ausbildung. Das ist nach § 8 PflBG ein Krankenhaus, ein Pflegeheim oder ein ambulanter Pflegedienst. Der Träger betreibt selbst eine Pflegeschule oder arbeitet mit einer zusammen. Eine Pflegeschule kann den Vertrag nur in Vertretung des Trägers schließen (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflbg/__8.html, pflegeausbildung.net/pflegefachausbildung/voraussetzungen-und-ablauf/).

Die Pflegeausbildung beginnt mit sechs Monaten Probezeit. Ein Tarifvertrag kann nach § 20 PflBG eine andere Dauer festlegen. Nach der Probezeit können Auszubildende nach § 22 PflBG mit vier Wochen Frist kündigen. Die Kündigung muss schriftlich sein (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflbg/__20.html, gesetze-im-internet.de/pflbg/__22.html).

Wo finden die Praxiseinsätze statt?

Die Praxiseinsätze der Pflegeausbildung finden in mehreren Bereichen statt. Pflicht sind nach § 7 PflBG Einsätze im Krankenhaus, im Pflegeheim und in der ambulanten Pflege. Dazu kommen Einsätze in der Kinderversorgung und in der Psychiatrie. Am Ende steht ein Vertiefungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflbg/__7.html).

Die Praxis beginnt mit einem Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung. Insgesamt sollen beim Träger mindestens 1.300 Stunden der praktischen Ausbildung stattfinden. Diese 1.300 Stunden umfassen alle Einsätze beim Träger, nicht nur den Orientierungseinsatz. So regelt es § 3 PflAPrV (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflaprv/__3.html).

In jedem Praxiseinsatz gibt es eine geplante Praxisanleitung. Sie umfasst nach § 6 Absatz 3 PflBG mindestens 10 Prozent der Einsatzzeit. Die Einrichtungen müssen sie sicherstellen. Lehrkräfte der Pflegeschule begleiten die Einsätze zusätzlich (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflbg/__6.html).

Kann man sich auf Altenpflege oder Kinderkrankenpflege spezialisieren?

Ja, für das letzte Ausbildungsdrittel gibt es ein Wahlrecht. Nach § 59 PflBG geht das bei einem Vertiefungseinsatz in der Kinderversorgung oder in der Langzeitpflege. Dann ist ein eigener Abschluss in Kinderkrankenpflege oder Altenpflege möglich. Sie wählen frühestens sechs und möglichst vier Monate vor dem letzten Drittel. Diese Abschlüsse werden nicht automatisch EU-weit anerkannt (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflbg/__59.html, pflegeausbildung.net/pflegefachausbildung/voraussetzungen-und-ablauf/).

Wie läuft die Prüfung in der Pflegeausbildung ab?

Nach zwei Dritteln der Pflegeausbildung gibt es eine Zwischenprüfung. Sie können danach in jedem Fall weiterlernen. Das regelt § 7 PflAPrV (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflaprv/__7.html).

Die Abschlussprüfung der Pflegeausbildung hat drei Teile: schriftlich, mündlich und praktisch. So regelt es § 9 PflAPrV. Den praktischen Teil legen Sie meist dort ab, wo Ihr Vertiefungseinsatz war. Der schriftliche Teil besteht laut Bundesportal aus drei Klausuren zu je zwei Stunden. Die mündliche Prüfung dauert 30 bis 45 Minuten (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflaprv/__9.html, pflegeausbildung.net/pflegefachausbildung/voraussetzungen-und-ablauf/).

Jeden Prüfungsteil der Pflegeausbildung können Sie einmal wiederholen. Das gilt nach § 19 PflAPrV bei der Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“. Nach bestandener Prüfung beantragen Sie in Sachsen die Berufserlaubnis. Zuständig ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflaprv/__19.html, ksv-sachsen.de/Fuehren-der-Berufsbezeichnung).

Wie viele Menschen machen in Sachsen eine Pflegeausbildung?

Pflegeausbildung (Pflegefachfrau/Pflegefachmann) in Sachsen, jeweils zum 31. Dezember, Stand: Oktober 2026 (Quellen: statistik.sachsen.de/download/presse-2026/mi_statistik-sachsen-096-2026_ausbildung-pflegebereich-2025.pdf, statistik.sachsen.de/download/presse-2025/mi_statistik-sachsen-098-2025_ausbildung_pflegefachfrau-pflegefachmann-pflegestudium-2024.pdf)
Merkmal202320242025
Auszubildende8.8458.7149.297
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge3.2193.8934.504
Bestandene Prüfungen1.7662.1612.010

Ende 2025 lernten in Sachsen 9.297 Menschen Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Das waren 6,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Der Frauenanteil lag bei 72,5 Prozent. Von 4.504 neuen Verträgen im Jahr 2025 waren bis Jahresende 338 gelöst. Das ist laut Statistischem Landesamt nicht immer ein Abbruch, etwa bei einem Wechsel des Betriebs (Stand: Oktober 2026; Quelle: statistik.sachsen.de/download/presse-2026/mi_statistik-sachsen-096-2026_ausbildung-pflegebereich-2025.pdf).

Wo findet man einen Ausbildungsplatz in der Pflege?

Für einen Ausbildungsplatz bewerben Sie sich beim Träger der praktischen Ausbildung. Manchmal übernimmt die Pflegeschule das Bewerbungsverfahren. Viele Einrichtungen beginnen mit dem Schuljahr. Offene Stellen zeigt die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit unter „Ausbildung“ (Stand: Oktober 2026; Quelle: pflegeausbildung.net/pflegefachausbildung/erfolgreich-bewerben/, arbeitsagentur.de/jobsuche/). Mehr dazu: Stellensuche in der Pflege, Pflegefachassistenz und Pflegestudium.

Quellen dieser Seite