Fort- und Weiterbildung in der Pflege: Wege, Pflichten und Anbieter in Sachsen
- Rubrik: Beruf & Ausbildung
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Auf einen Blick
In Sachsen regeln ein Landesgesetz und eine Verordnung die Weiterbildung in der Pflege. Das sind das Weiterbildungsgesetz Gesundheitsfachberufe (SächsGfbWBG) und die Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe (SächsGfbWBVO). Wer einen Lehrgang an einer staatlich anerkannten Einrichtung abschließt, erhält eine geschützte Weiterbildungsbezeichnung. Beispiele sind „Praxisanleiterin“ oder „Fachpflegeexperte für Intensivpflege und Anästhesie“ (Stand: Oktober 2026; Quelle: revosax.sachsen.de/vorschrift/1108-Weiterbildungsgesetz-Gesundheitsfachberufe, revosax.sachsen.de/vorschrift/9529).
Was unterscheidet Weiterbildung von Fortbildung in der Pflege?
Eine Weiterbildung bereitet nach dem Berufsabschluss auf besondere Aufgaben vor. So definiert es § 2 des sächsischen Weiterbildungsgesetzes Gesundheitsfachberufe. Sie findet an einer staatlich anerkannten Einrichtung statt. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner sind in § 2 Absatz 2 Nummer 16 ausdrücklich genannt (Stand: Oktober 2026; Quelle: revosax.sachsen.de/vorschrift/1108-Weiterbildungsgesetz-Gesundheitsfachberufe).
Weiterbildungseinrichtungen in Sachsen brauchen eine staatliche Anerkennung. Diese erteilt nach § 3 SächsGfbWBG das zuständige Staatsministerium auf Antrag. Das Ministerium beaufsichtigt die Einrichtungen auch. Die Weiterbildungsbezeichnung bescheinigt nach § 6 die anerkannte Einrichtung in einer Urkunde. Fragen Sie deshalb beim Anbieter nach der staatlichen Anerkennung (Stand: Oktober 2026; Quelle: revosax.sachsen.de/vorschrift/1108-Weiterbildungsgesetz-Gesundheitsfachberufe).
Welche staatlich geregelten Weiterbildungen gibt es in Sachsen?
| Weiterbildung | Arbeitsaufwand mindestens |
|---|---|
| Intensivpflege und Anästhesie | 3.080 Stunden |
| Operativer oder endoskopischer Funktionsdienst | 3.080 Stunden |
| Onkologie | 3.080 Stunden |
| Nephrologie | 3.080 Stunden |
| Notfallpflege | 3.080 Stunden |
| Psychiatrie (Bildungsgang A) | 2.960 Stunden |
| Hygiene und Infektionsprävention | 2.272,5 Stunden |
| Palliativ- und Hospizpflege | 1.040 Stunden |
| Leitungsaufgaben in Gesundheitseinrichtungen | 972,5 Stunden |
| Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen | 810 Stunden |
| Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen | 520 Stunden |
| Praxisanleitung | 300 Stunden |
Die Weiterbildung Intensivpflege und Anästhesie umfasst mindestens 3.080 Stunden. Davon sind nach § 38 SächsGfbWBVO 720 Stunden Unterricht und 360 Stunden Selbststudium. Dazu kommen 2.000 Stunden praktische Weiterbildung. Aufgenommen wird nach § 39, wer einen Pflegeberufsabschluss hat. Außerdem braucht es mindestens sechs Monate im Arbeitsfeld innerhalb der letzten zwei Jahre. Der Abschluss heißt „Fachpflegeexpertin“ oder „Fachpflegeexperte für Intensivpflege und Anästhesie“ (Stand: Oktober 2026; Quelle: revosax.sachsen.de/vorschrift/9529).
Jede sächsische Pflege-Weiterbildung besteht aus Modulen. Für bestandene Module gibt es nach der SächsGfbWBVO ECTS-Leistungspunkte. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stunden Arbeitsaufwand. Geprüfte Module werden angerechnet, wenn sie höchstens fünf Jahre alt sind (Stand: Oktober 2026; Quelle: revosax.sachsen.de/vorschrift/9529).
Wie wird man Praxisanleiterin oder Praxisanleiter?
Für die Praxisanleitung brauchen Sie eine Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden. Das verlangt § 4 PflAPrV für die Anleitung in der Pflegeausbildung. Nötig ist auch mindestens ein Jahr Berufserfahrung mit Berufserlaubnis in den letzten fünf Jahren. Danach sind jedes Jahr mindestens 24 Stunden Fortbildung Pflicht. Diese weisen Sie der zuständigen Behörde nach. Die Regeln gelten für den Orientierungseinsatz, den Vertiefungseinsatz und die Pflichteinsätze in Krankenhaus, Pflegeheim und ambulanter Pflege nach § 7 Absatz 1 PflBG. Wer am 31. Dezember 2019 schon nach altem Recht als Praxisanleitung qualifiziert war, gilt als gleichgestellt (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflaprv/__4.html).
Die sächsische Weiterbildung Praxisanleitung dauert mindestens 300 Stunden. Dazu gehört nach § 30 SächsGfbWBVO eine Hospitation von 24 Stunden bei einer erfahrenen Praxisanleitung. Voraussetzung sind nach § 31 ein Abschluss in einem Gesundheitsfachberuf und zwölf Monate Berufserfahrung (Stand: Oktober 2026; Quelle: revosax.sachsen.de/vorschrift/9529).
Welche Qualifikation braucht eine Pflegedienstleitung?
Eine Pflegedienstleitung braucht Berufserfahrung und eine Leitungsweiterbildung. Nach § 71 Absatz 3 SGB XI sind zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten acht Jahren nötig. Die Weiterbildung für leitende Funktionen soll mindestens 460 Stunden umfassen. Das gilt für die verantwortliche Pflegefachperson in zugelassenen Pflegediensten und Pflegeheimen (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_11/__71.html).
Die sächsische Weiterbildung „Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen“ dauert mindestens 810 Stunden. Davon sind nach § 34 SächsGfbWBVO 460 Stunden Unterricht (Stand: Oktober 2026; Quelle: revosax.sachsen.de/vorschrift/9529).
Können Pflegefachpersonen ärztliche Aufgaben übernehmen?
Ja, in einem festgelegten Rahmen dürfen Pflegefachpersonen Heilkunde selbst ausüben. Das erlaubt § 4a PflBG seit 1. Januar 2026. Voraussetzung sind staatlich geprüfte, anerkannte oder festgestellte Kompetenzen dafür. Die Regel stammt aus dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflbg/__4a.html, bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gesetz-befugniserweiterung-entbuerokratisierung-pflege).
Für heilkundliche Aufgaben gibt es standardisierte Kompetenzbeschreibungen. Diese kann nach § 14a PflBG die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz entwickeln. Bundesfamilien- und Bundesgesundheitsministerium genehmigen sie gemeinsam. Laut Bundesgesundheitsministerium sind solche Ausbildungsmodule genehmigt und veröffentlicht (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflbg/__14a.html, bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz).
Wer bezahlt eine Weiterbildung in der Pflege?
Die Bundesagentur für Arbeit fördert viele Weiterbildungen in der Pflege. Im Jahr 2025 förderte sie bundesweit rund 30.000 Menschen beim Start einer Pflege-Weiterbildung. Darunter waren rund 8.000 Umschulungen zur Pflegefachkraft oder Pflegeassistenz (Stand: Oktober 2026; Quelle: statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Berufe/Generische-Publikationen/Arbeitsmarktsituation-in-Pflegeberufen.pdf).
Pflegehilfskräfte können sich mit ihrem bisherigen Gehalt zur Fachkraft weiterbilden. Sie schließen dafür zusätzlich zum Arbeitsvertrag einen Ausbildungsvertrag. Der Arbeitgeber kann bei der Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Gehalt beantragen. So beschreibt es das Bundesportal zur Pflegeausbildung. Beratung bieten die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter (Stand: Oktober 2026; Quelle: pflegeausbildung.net/umschulung/foerderung-einer-weiterbildung-zur-pflegefachkraft/).
Kann man nach der Ausbildung noch Pflege studieren?
Ja, nach der Pflegeausbildung können Sie einen Bachelor in der Pflege anschließen. Die Ausbildung kann das Studium verkürzen. Nach § 38 Absatz 5 PflBG sollen die Kompetenzen aus der Ausbildung angerechnet werden (Stand: Oktober 2026; Quelle: pflegeausbildung.net/pflegefachausbildung/weiterbildung-und-karriere/, gesetze-im-internet.de/pflbg/__38.html). Mehr dazu auf der Seite Pflegestudium in Sachsen.
Quellen dieser Seite
- revosax.sachsen.de/vorschrift/1108-Weiterbildungsgesetz-Gesundheitsfachberufe
- revosax.sachsen.de/vorschrift/9529
- gesetze-im-internet.de/pflaprv/__4.html
- gesetze-im-internet.de/sgb_11/__71.html
- gesetze-im-internet.de/pflbg/__4a.html
- bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gesetz-befugniserweiterung-entbuerokratisierung-pflege
- gesetze-im-internet.de/pflbg/__14a.html
- bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz
- statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Berufe/Generische-Publikationen/Arbeitsmarktsituation-in-Pflegeberufen.pdf
- pflegeausbildung.net/umschulung/foerderung-einer-weiterbildung-zur-pflegefachkraft/
- pflegeausbildung.net/pflegefachausbildung/weiterbildung-und-karriere/
- gesetze-im-internet.de/pflbg/__38.html