Pflegestudium in Sachsen: primärqualifizierender Bachelor mit Berufszulassung und Vergütung
- Rubrik: Beruf & Ausbildung
- 14 Quellen, im Text verlinkt
Auf einen Blick
Das Pflegestudium dauert mindestens drei Jahre und ist ein duales Bachelorstudium. Es endet mit dem akademischen Grad und zugleich mit der staatlichen Prüfung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Studierende erhalten nach § 38b PflBG eine angemessene monatliche Vergütung. Geregelt ist das Studium in Teil 3 des Pflegeberufegesetzes (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflbg/__38.html, gesetze-im-internet.de/pflbg/__38b.html).
Wie unterscheidet sich das Pflegestudium von der Pflegeausbildung?
Das Pflegestudium hat ein erweitertes Ziel gegenüber der Pflegeausbildung. Es vermittelt die Inhalte der Ausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Dazu kommen nach § 37 PflBG heilkundliche Aufgaben in drei Bereichen: diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz. Diese Aufgaben dürfen Absolventen dann eigenverantwortlich übernehmen (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflbg/__37.html).
Absolventinnen und Absolventen des Pflegestudiums sollen besonders schwierige Pflegeprozesse steuern können. Das verlangt § 37 Absatz 3 PflBG. Sie bringen Forschung in die Praxis und wirken an Leitlinien und Expertenstandards mit. Bei Diabetes, chronischen Wunden und Demenz dürfen sie auch Infusionen und Injektionen geben (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflbg/__37.html).
Wie lange dauert das Pflegestudium und wie viel Praxis enthält es?
Das Pflegestudium umfasst mindestens 4.600 Stunden in mindestens drei Jahren. Davon sind nach § 30 PflAPrV mindestens 2.100 Stunden Lehrveranstaltungen. Mindestens 2.300 Stunden sind Praxiseinsätze. Je mindestens 400 Stunden finden im Krankenhaus, im Pflegeheim und in der ambulanten Pflege statt (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflaprv/__30.html, gesetze-im-internet.de/pflbg/__38.html).
In den Praxiseinsätzen des Pflegestudiums gibt es eine Praxisanleitung. Sie umfasst nach § 38 Absatz 3 PflBG mindestens 10 Prozent der Einsatzzeit. Anleiten soll nach § 31 PflAPrV geeignetes, meist hochschulisch qualifiziertes Pflegepersonal. Die Länder dürfen bis 31. Dezember 2029 andere Anforderungen an die Anleitenden zulassen (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflaprv/__31.html, gesetze-im-internet.de/pflbg/__38.html).
Die Praxiseinsätze im Pflegestudium gliedern sich wie in der Ausbildung. Nach § 38 Absatz 3 PflBG gibt es Pflichteinsätze, einen Vertiefungseinsatz und weitere Einsätze. Grundlage ist ein Ausbildungsplan des Trägers des praktischen Teils. Die Hochschule trägt nach § 38 Absatz 4 PflBG die Gesamtverantwortung. Sie prüft, ob der Ausbildungsplan zum Curriculum passt (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflbg/__38.html).
Bekommt man im Pflegestudium Geld?
Ja, Pflegestudierende bekommen eine monatliche Vergütung. Sie schließen nach § 38b PflBG einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger des praktischen Teils. Das ist ein Krankenhaus, ein Pflegeheim oder ein Pflegedienst, der mit der Hochschule zusammenarbeitet. Der Vertrag gilt für das ganze Studium. Er wird erst wirksam, wenn eine Studienplatzzusage der Hochschule vorliegt (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflbg/__38b.html).
Die Vergütung im Pflegestudium gibt es seit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz. Dieses Gesetz gilt seit 16. Dezember 2023 bundesweit. Bezahlt wird die Vergütung nach § 39a PflBG aus den Ausgleichsfonds der Länder. Eine feste Höhe nennt das Gesetz nicht, sie steht im Vertrag (Stand: Oktober 2026; Quelle: bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegestudiumstaerkungsgesetz-pflstudstg, gesetze-im-internet.de/pflbg/__39a.html).
Welche Voraussetzungen braucht man für das Pflegestudium?
Für das Pflegestudium gelten die Hochschulzugangsregeln des jeweiligen Landes. Neben dem Abitur gibt es dort weitere Wege ins Studium. Gleichwertige Leistungen können angerechnet werden. Kompetenzen aus einer abgeschlossenen Pflegeausbildung sollen nach § 38 Absatz 5 PflBG angerechnet werden. Die genauen Zugangswege nennt die jeweilige Hochschule (Stand: Oktober 2026; Quelle: pflegeausbildung.net/pflegestudium/, gesetze-im-internet.de/pflbg/__38.html).
Wie schließt das Pflegestudium ab?
Das Pflegestudium endet mit einem akademischen Grad der Hochschule. Die Modulprüfungen enthalten nach § 39 PflBG auch die staatliche Prüfung zur Berufszulassung. Hochschule und Landesbehörde führen den Vorsitz gemeinsam. Die Berufsbezeichnung führen Absolventen nach § 1 PflBG zusammen mit dem akademischen Grad (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflbg/__39.html, gesetze-im-internet.de/pflbg/__1.html).
Wo kann man in Sachsen Pflege studieren?
In Sachsen bieten drei Hochschulen das Pflegestudium nach dem Pflegeberufegesetz an. Das sind die Evangelische Hochschule Dresden und die Hochschule Zittau/Görlitz. Dazu kommt die Duale Hochschule Sachsen, Staatliche Studienakademie Plauen. Alle drei führen zum Bachelor of Science mit Berufsabschluss. So listet es das Bundesportal zur Pflegeausbildung (Stand: Oktober 2026; Quelle: pflegeausbildung.net/pflegestudium/uebersicht-der-studiengaenge/). Fristen und Praxispartner nennen die Hochschulen selbst.
Wie viele Menschen studieren in Sachsen Pflege?
Ende 2025 studierten in Sachsen 111 Menschen Pflege nach dem Pflegeberufegesetz. Ende 2024 waren es 60, also fast halb so viele. Zum Vergleich: In der Pflegeausbildung waren Ende 2025 9.297 Menschen. Zahlen zum Pflegestudium veröffentlicht das Statistische Landesamt Sachsen seit dem Berichtsjahr 2024 (Stand: Oktober 2026; Quelle: statistik.sachsen.de/download/presse-2026/mi_statistik-sachsen-096-2026_ausbildung-pflegebereich-2025.pdf, statistik.sachsen.de/download/presse-2025/mi_statistik-sachsen-098-2025_ausbildung_pflegefachfrau-pflegefachmann-pflegestudium-2024.pdf).
Ist das Pflegestudium das Richtige für mich?
Das Pflegestudium eröffnet laut Bundesportal neue Karriere- und Aufstiegschancen. Es befähigt zugleich direkt zur Pflege von Menschen aller Altersstufen. Sie können auch zuerst die dreijährige Ausbildung machen und später studieren. Das Studium kann dann durch Anrechnung kürzer sein (Stand: Oktober 2026; Quelle: pflegeausbildung.net/pflegestudium/, pflegeausbildung.net/pflegefachausbildung/weiterbildung-und-karriere/). Mehr dazu: Pflegeausbildung in Sachsen und Fort- und Weiterbildung.
Quellen dieser Seite
- gesetze-im-internet.de/pflbg/__38.html
- gesetze-im-internet.de/pflbg/__38b.html
- gesetze-im-internet.de/pflbg/__37.html
- gesetze-im-internet.de/pflaprv/__30.html
- gesetze-im-internet.de/pflaprv/__31.html
- bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegestudiumstaerkungsgesetz-pflstudstg
- gesetze-im-internet.de/pflbg/__39a.html
- pflegeausbildung.net/pflegestudium/
- gesetze-im-internet.de/pflbg/__39.html
- gesetze-im-internet.de/pflbg/__1.html
- pflegeausbildung.net/pflegestudium/uebersicht-der-studiengaenge/
- statistik.sachsen.de/download/presse-2026/mi_statistik-sachsen-096-2026_ausbildung-pflegebereich-2025.pdf
- statistik.sachsen.de/download/presse-2025/mi_statistik-sachsen-098-2025_ausbildung_pflegefachfrau-pflegefachmann-pflegestudium-2024.pdf
- pflegeausbildung.net/pflegefachausbildung/weiterbildung-und-karriere/