Pflegefachassistenz in Sachsen: die neue bundeseinheitliche Ausbildung ab 2027
- Rubrik: Beruf & Ausbildung
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Auf einen Blick
Ab 1. Januar 2027 gibt es eine bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung. Sie dauert in Vollzeit 18 Monate und in Teilzeit bis zu 36 Monate. Sie wird in der Regel vergütet und ersetzt die bisherigen Helfer- und Assistenzausbildungen der Länder. Ausnahmen gelten nach § 23 PflFAssG etwa für Diakonissen und Mitglieder geistlicher Gemeinschaften. Der Abschluss heißt „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“ (Stand: Oktober 2026; Quelle: pflegeausbildung.net/fachassistenzausbildung/voraussetzungen-und-ablauf/, gesetze-im-internet.de/pflfassg/BJNR1030B0025.html, recht.bund.de/bgbl/1/2025/259/regelungstext.pdf).
Was ändert sich 2027 in der Pflegehilfe?
Die Hauptteile des Pflegefachassistenzgesetzes (PflFAssG) gelten ab 1. Januar 2027 bundesweit. Es stammt vom 28. Oktober 2025 und steht im Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 259 des Bundes. Teile wie Finanzierung und Fachkommission gelten schon früher. Bisher gab es bundesweit 27 verschiedene Helfer- und Assistenzausbildungen der Länder (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflfassg/BJNR1030B0025.html, sms.sachsen.de/download/Praesentation-Informationsveranstaltung-21-04-2026-.pdf).
Die Details regelt die Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflFAssAPrV). Sie stammt vom 2. Juni 2026 und steht im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 166 des Bundes. Sie gilt ebenfalls ab 1. Januar 2027 (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflfassaprv/BJNR0A60A0026.html).
Pflegefachassistenzpersonen pflegen in einfachen Pflegesituationen selbstständig. In schwierigen Pflegesituationen wirken sie mit. Die Ausbildung gilt für Menschen aller Altersstufen. Getrennte Wege in Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe gibt es nicht mehr. So beschreibt es das sächsische Sozialministerium (Stand: Oktober 2026; Quelle: sms.sachsen.de/download/Praesentation-Informationsveranstaltung-21-04-2026-.pdf).
Wie lange dauert die Pflegefachassistenzausbildung?
Die Pflegefachassistenzausbildung dauert in Vollzeit 18 Monate. In Teilzeit sind bis zu 36 Monate möglich. Sie umfasst mindestens 1.050 Stunden Unterricht an einer Pflegeschule. Dazu kommen mindestens 1.280 Stunden Praxis im Krankenhaus, im Pflegeheim und im ambulanten Pflegedienst (Stand: Oktober 2026; Quelle: pflegeausbildung.net/fachassistenzausbildung/voraussetzungen-und-ablauf/).
Die Pflegefachassistenzausbildung kann auf Antrag um bis zu ein Drittel kürzer sein. Das regelt § 11 Absatz 1 PflFAssG. Gründe sind etwa eine gleichwertige abgeschlossene Ausbildung oder ein Kompetenzfeststellungsverfahren. Auch mindestens 18 Monate Pflegepraxis zählen, wenn sie höchstens 36 Monate zurückliegen (Stand: Oktober 2026; Quelle: pflegeausbildung.net/fachassistenzausbildung/voraussetzungen-und-ablauf/).
Manchmal reicht ein Vorbereitungskurs von 320 Stunden. Das regelt § 11 Absatz 2 PflFAssG. Dafür braucht es eine positive Prognose der Pflegeschule. Zusätzlich nötig ist eine abgebrochene Pflegefachausbildung nach mindestens der Hälfte der Zeit oder 36 Monate Pflegepraxis. Beides darf höchstens 36 Monate zurückliegen. Nach § 11 Absatz 3 genügt unter engen Voraussetzungen allein die staatliche Prüfung (Stand: Oktober 2026; Quelle: pflegeausbildung.net/fachassistenzausbildung/voraussetzungen-und-ablauf/).
Sachsen plant zusätzlich eine längere Variante von 24 Monaten. Darin ist allgemeinbildender Unterricht enthalten, und man kann einen Schulabschluss erwerben. Das plant das Sächsische Kultusministerium nach eigenen Angaben. Laut Sozialministerium kann die Ausbildung um bis zu sechs Monate für Allgemeinbildung ergänzt werden. Welche Schule welche Variante anbietet, erfragen Sie bei der Schule (Stand: Oktober 2026; Quelle: sms.sachsen.de/download/Praesentation-Informationsveranstaltung-21-04-2026-.pdf).
Braucht man einen Schulabschluss für die Pflegefachassistenz?
Für die Pflegefachassistenz reicht ein Hauptschulabschluss. Auch ein gleichwertiger Abschluss oder eine andere abgeschlossene Berufsausbildung genügt. Ohne Schulabschluss geht es mit einer positiven Prognose der Pflegeschule. Die Schule muss sachlich begründen, dass Sie Ausbildung und Prüfung schaffen können. Für die Berufszulassung nennt das Bundesportal das Sprachniveau B2 als Orientierung (Stand: Oktober 2026; Quelle: pflegeausbildung.net/fachassistenzausbildung/voraussetzungen-und-ablauf/).
Wird die Pflegefachassistenzausbildung bezahlt?
Ja, die Pflegefachassistenzausbildung wird vergütet. Der Träger der praktischen Ausbildung zahlt nach § 17 PflFAssG eine angemessene Vergütung für die ganze Ausbildung. Eine Vereinbarung über Schulgeld ist nach § 22 PflFAssG nichtig. Lehr- und Lernmittel sind kostenlos. Die Höhe hängt vom Träger und vom Tarifvertrag ab und steht im Ausbildungsvertrag. Einen Durchschnittsbetrag nennt das Bundesportal nicht (Stand: Oktober 2026; Quelle: pflegeausbildung.net/fachassistenzausbildung/verguetung/, recht.bund.de/bgbl/1/2025/259/regelungstext.pdf).
Die Vertragsregeln der Pflegefachassistenz gelten nicht für alle Auszubildenden. Nach § 23 PflFAssG sind Diakonissen, Diakonieschwestern und Mitglieder geistlicher Gemeinschaften ausgenommen. Das betrifft die §§ 14 bis 22, also auch Vergütung und Schulgeldverbot. Ausgenommen sind außerdem Soldatinnen und Soldaten sowie Beschäftigte der Bundeswehr in dieser Ausbildung (Stand: Oktober 2026; Quelle: recht.bund.de/bgbl/1/2025/259/regelungstext.pdf).
Nach dem Abschluss gilt in Pflegebetrieben ein höherer Mindestlohn. Er liegt seit 1. Juli 2026 bei 17,80 Euro brutto je Stunde und ab 1. Juli 2027 bei 18,26 Euro. Das regelt § 2 der Siebten Pflegearbeitsbedingungenverordnung. Er gilt für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit. Die Pflegefachassistenz zählt nach § 2 Absatz 2 zu diesen Ausbildungen (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflegearbbv_7/__2.html).
Was gilt in Sachsen für die bisherige Pflegehilfeausbildung?
Eine alte Helfer- oder Assistenzausbildung können Sie bis 31. Dezember 2029 beenden. Sie muss vor Ablauf des 31. Dezember 2026 begonnen haben. Außerdem muss sie die bundesweiten Eckpunkte für Assistenz- und Helferberufe in der Pflege erfüllen. Das regelt § 52 Absatz 1 PflFAssG. Ein Neubeginn nach altem Recht bis Ende 2027 geht nach § 52 Absatz 2 nur, wenn ein Land das vorsieht (Stand: Oktober 2026; Quelle: gesetze-im-internet.de/pflfassg/__52.html).
Sachsen plante im April 2026 keinen späteren Neubeginn nach altem Recht. Auch eine Überleitung begonnener Ausbildungen war nicht geplant. Bestehende Abschlüsse wie „staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin“ gelten ohne Umschreibung für die neue Berufsbezeichnung. Das stellte das Sozialministerium am 21. April 2026 vor (Stand: Oktober 2026; Quelle: sms.sachsen.de/download/Praesentation-Informationsveranstaltung-21-04-2026-.pdf).
Wer ist in Sachsen für die Pflegefachassistenz zuständig?
Die Prüfung soll in Sachsen die Landesdirektion Sachsen abnehmen. Die Berufserlaubnis soll der Kommunale Sozialverband Sachsen erteilen. Er soll auch ausländische Abschlüsse anerkennen. Bis voraussichtlich Ende 2028 bleibt das aber beim Landesamt für Schule und Bildung. Die Finanzierung läuft über den Sächsischen Ausbildungsfonds Pflegeberufe. Das Landesgesetz dazu war im April 2026 ein Entwurf (Stand: Oktober 2026; Quelle: sms.sachsen.de/download/Praesentation-Informationsveranstaltung-21-04-2026-.pdf). Ob es inzwischen gilt, zeigt revosax.sachsen.de.
Kann man nach der Pflegefachassistenz Pflegefachkraft werden?
Ja, danach ist die Ausbildung zur Pflegefachperson möglich. Sie kann nach § 12 PflBG auf Antrag um ein Drittel kürzer sein. Dafür brauchen Sie mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss (Stand: Oktober 2026; Quelle: pflegeausbildung.net/fachassistenzausbildung/weiterbildung-und-karriere/, gesetze-im-internet.de/pflbg/__12.html). Mehr dazu auf der Seite Pflegeausbildung in Sachsen.
Quellen dieser Seite
- pflegeausbildung.net/fachassistenzausbildung/voraussetzungen-und-ablauf/
- gesetze-im-internet.de/pflfassg/BJNR1030B0025.html
- recht.bund.de/bgbl/1/2025/259/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&v=3
- sms.sachsen.de/download/Praesentation-Informationsveranstaltung-21-04-2026-.pdf
- gesetze-im-internet.de/pflfassaprv/BJNR0A60A0026.html
- pflegeausbildung.net/fachassistenzausbildung/verguetung/
- gesetze-im-internet.de/pflegearbbv_7/__2.html
- gesetze-im-internet.de/pflfassg/__52.html
- pflegeausbildung.net/fachassistenzausbildung/weiterbildung-und-karriere/
- gesetze-im-internet.de/pflbg/__12.html